Als Mitglied und Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht in der Vertreterversammlung beziehungsweise bei der Vertreterwahl. Die Vertreterversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.