Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, denn jeder kann berufsunfähig werden. Gleichzeitig ist die Berufsunfähigkeit ein häufig unterschätztes Risiko. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – und das ab dem ersten Tag und unabhängig von staatlichen Leistungen.
Ein sicherer Zukunftsplan für alle
Mit der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie privat für den Fall der Berufsunfähigkeit vor und schließen so die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und Ihrem aktuellen Einkommen. Im Fall der Fälle bekommen Sie statt Ihres Gehaltes also zusätzlich zu den staatlichen Leistungen eine monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, die BU-Rente. Deren Höhe vereinbaren Sie bei Abschluss der Versicherung. Ändern sich Ihre Lebensumstände, zum Beispiel durch eine Beförderung oder Familienzuwachs, können Sie die Höhe der BU-Rente anpassen.
Verlässlich abgesichert durch eine hohe Leistungsquote
Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, erwarten Sie natürlich, dass Sie im Ernstfall gut versorgt sind. Die Leistungsquote zeigt, wie viele von 100 Anträgen tatsächlich von Versicherungen bewilligt werden. Die R+V liegt aktuell dabei mit 89,46 Prozent weit über dem Marktdurchschnitt.
Durchgehende Begleitung im Ernstfall
Im Fall der Fälle erhalten Sie schnelle und umfangreiche Unterstützung unseres Partners R+V. Innerhalb von 48 Stunden nachdem Sie Ihre Berufsunfähigkeit der R+V gemeldet haben, ruft Sie Ihre persönliche Ansprechperson an. Diese begleitet Sie bei jedem Schritt und unterstützt Sie bei allen Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unterstützung bei Rückkehr ins Berufsleben
Die R+V unterstützen Sie auch beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Kehren Sie in Ihren alten Beruf zurück, erhalten Sie eine Rehabilitationshilfe. Nehmen Sie eine neue Tätigkeit auf, profitieren Sie von einer Wiedereingliederungshilfe in Höhe von bis zu 6 Monatsrenten. Sind Sie selbstständig, hilft Ihnen die R+V bei der Umorganisation Ihres Betriebs.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, drei Varianten
Bei der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Einkommensschutz in drei Varianten. Bei Abschluss können Sie je nach Bedarf zwischen „classic“, „comfort“ und „premium“ wählen. In der classic-Variante bekommen Sie eine BU-Rente, wenn Sie seit 18 Monaten berufsunfähig sind. Bei der comfort- und der premium-Variante wird Ihnen die BU-Rente sogar rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt.
Ab 22,35 €1
Ab 25,83 €1
Ab 34,92 €1
Nach 18 Monaten
Rückwirkend ab Beginn der BU
Rückwirkend ab Beginn der BU
optional
optional
optional
Früh einsteigen lohnt sich
Schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren ab, sichern Sie sich besonders günstige Konditionen. Der Einstieg ist schon in der Ausbildungs- oder Studienzeit möglich. Wenn Sie in den Beruf starten, können Sie die Höhe Ihrer BU-Rente anpassen – ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Eltern können auch schon für Ihre Schulkinder ab der fünften Klasse günstige Konditionen sichern und für eine verlässliche Absicherung sorgen.
Steuerfreie Auszahlung
Zahlen Sie statt des günstigeren Nettobeitrags den etwas höheren Bruttobeitrag, legen wir diese Differenz für Sie in einem Fonds an. Sie erhalten am Ende der Vertragslaufzeit das Fonds-Guthaben automatisch steuerfrei auf Ihr Konto. Wenn Sie nicht berufsunfähig werden, kann so ein stattlicher Betrag zustande kommen. Sie können aber auch schon während der Laufzeit auf Ihr Fonds-Guthaben zugreifen.
Arbeitsunfähigkeitsoption
Sind Sie mindestens sechs Monate lang ununterbrochen vollständig krankgeschrieben, erhalten Sie bei Einschluss der AU-Option (Arbeitsunfähigkeits-Option) bis zu 36 Monate lang eine AU-Rente (Arbeitsunfähigkeits-Rente) – in Höhe Ihrer vereinbarten BU-Rente. Als Nachweis genügt die ärztliche Bescheinigung eines entsprechenden Facharztes.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Haben Sie schon eine Renten- oder Risikolebensversicherung? Dann können Sie die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Zusatzversicherung abschließen. Die R+V übernimmt dann im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihre Beitragszahlungen für die Renten- oder Risikolebensversicherung. Mit dem zusätzlichen Berufsunfähigkeits-Airbag übernimmt die R+V diese Zahlung auch, wenn Sie für Ihre Rentenversicherung eine jährliche Steigerung der Beiträge vereinbart haben.
FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie sechs Wochen lang Ihre Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sind Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse so lange Krankengeld, bis Sie zurück in den Beruf können – maximal bis zur 78. Krankheitswoche.
Beamte können ihren Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen – zum Beispiel, wenn sie in die nächsthöhere Besoldungsgruppe aufsteigen oder aus dem Beamtenverhältnis in ein sozialversicherungsrechtliches Anstellungsverhältnis wechseln. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst darf aber keine medizinischen Gründe haben.
Wenn Sie nicht berufsunfähig werden und den Zusatzbaustein „Geldanlage“ abgeschlossen haben, können Sie am Ende der Laufzeit eine steuerfreie Auszahlung oder Ablaufleistung aus den angesammelten Überschüssen erhalten. Diese werden während der Laufzeit in einen nachhaltig ausgerichteten Fonds der Union Investment angelegt.
Ja, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Der Versicherer prüft, wie hoch das Risiko dafür ist, dass jemand berufsunfähig wird. Hierfür beantworten Antragstellerinnen und Antragsteller Gesundheitsfragen. Diese Gesundheitsprüfung ist nur einmal notwendig.
Ja, grundsätzlich sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar. Sie können diese in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe angeben. Wichtig: Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge hängt davon ab, ob der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch Beiträge zur (gesetzlichen) Kranken- oder Pflegeversicherung ausgeschöpft ist oder nicht. Auch gelten andere steuerliche Rahmenbedingungen, je nachdem, ob Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag oder Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder es sich um eine Absicherung im Rahmen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge handelt.