Top-Kombination: Unser ProfiPlan
Der Plan für Profis: Verknüpfen Sie Festgeld mit einer Wertpapieranlage
Ob aus Nord oder Süd. Ost oder West - unser ProfiPlan verschafft Ihnen mehr Rückenwind als auf der Außenalster. Legen Sie die Hälfte Ihres Geldes fest und gut verzinst an. Die andere Hälfte investieren Sie in Wertpapiere und nehmen an den Entwicklungen des Kapitalmarktes teil. Hierzu beraten wir Sie gern persönlich, denn Ihre Möglichkeiten sind mindestens so vielfältig wie die Richtungen, aus denen der Wind wehen kann.
Chancen und Risiken von Wertpapieranlagen im Allgemeinen
Das sollten Sie beachten
Chancen
- Diese können je nach Wertpapierart variieren
- Eine breite Verteilung Ihres Geldes ergänzend in Wertpapiere sorgt für insgesamt mehr Stabilität
- Breit aufgestellt zu sein, bedeutet in strukturierte und individuelle Anlagen zu investieren, um Konjunkturschwankungen und Inflation abzumildern oder sogar entgegenzuwirken.
- Tendenziell bietet eine Anlage in Wertpapiere eine höhere Verzinsung als bei einer Anlage ausschließlich in Bank-Einlagen und Sie können von zusätzlicher Rendite profitieren.
- Bei Fonds legen Sie Ihr Geld in mehrere Titel und auch Anlageklassen an. So bleibt Ihr Vermögen bei Kursschwankungen stabiler.
- Zudem bietet das Produktuniversum der DZ Bank weitere Wertpapierprodukte, die zu Ihrer Risikoneigung und Ihrem Anlageprofil passen
Risiken
- Diese können je nach Wertpapierart variieren
- Produktspezifische Risiken wie z. B. das Risiko für einen Totalverlust, Marktbedingte Kurs- und Ertragsschwankungen sowie Bonitätsrisiken einzelner Emittenten/Vertragspartner,
- Preisänderungsrisiken
- Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder einer Kündigung
- Zudem können die Laufzeiten variieren und von der Festgeld-Anlage abweichen.
- Eventuell kann die Anlagepolitik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen abweichen.
Wichtige Hinweise
Die auf dieser Seite angebotenen Informationen enthalten lediglich allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten und -dienstleistungen. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Chancen, Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Hamburger Volksbank eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
Bei der Kombination mit Wertpapieren entstehen zusätzliche Kosten für die Anschaffung und Verwahrung des Wertpapierproduktes (z.B. Ausgabeaufschlag, Anschaffungskosten, Verwaltungsvergütung). Die Kosten sind je Wertpapierprodukt unterschiedlich und werden Ihnen in der Beratung aufgezeigt und erläutert.
Das Festgeld ist ausschließlich in Kombination mit einer Wertpapieranlage erwerbbar.
Häufige Fragen zum ProfiPlan
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Hamburger Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Hamburger Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.