Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone

Karte und OnlineBanking sperren

Sie haben Ihre Geldbörse verloren, Debitkarte oder Kreditkarte sind verschwunden oder Ihr Smartphone wurde gestohlen? Nun gilt: Bleiben Sie besonnen und lassen Sie Ihre Karten schnell sperren. Wenn Sie auf Ihrem Smartphone VR SecureGo plus installiert haben, lassen Sie bitte auch Ihren Zugang zum OnlineBanking sperren.

Melden Sie den Verlust sofort

Ihre Debitkarten und Kreditkarten sind sicherer als Bargeld: Scheine und Münzen bekommen Sie bei Verlust nicht wieder. Ihre Karten hingegen werden ersetzt. Sperren Sie Ihre Karten deswegen unverzüglich, sobald Sie den Verlust bemerken. Mit den Telefonnummern in der folgenden Tabelle können Sie auch Ihr OnlineBanking sperren lassen.

   
Einheitlicher Sperrnotruf für girocard (Debitkarte), Mastercard® und Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Karten und OnlineBanking + 49 116 116 ** (alternativ, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: + 49 30 40 50 40 50)
girocard (Debitkarte), digitale girocard
+ 49 1805 021 021 *
Mastercard® (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Mastercard® + 49 721 1209 66001
Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Visa Karte + 49 721 1209 66001
Sperrnotruf per Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen

+ 49 30 40 50 40 50

Sperrfax – girocard (PDF)

Sperrfax – Kreditkarte (PDF)

Sperr-App für girocard (Debitkarte), Kreditkarte, digitale Karten und OnlineBanking Sperrung von elektronischen Zugängen, Debitkarten und Kreditkarten über Ihr Smartphone

Zur Sperr-App
Apple Pay
Apple-ID-Account bzw. App "Mein iPhone suchen": Zahlungsfunktion sperren***
* 0,14 Euro pro Minute
** Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei.
*** Diese Funktion ersetzt nicht die Komplettsperre der digitalen Karten über die Karten-Sperr-Hotline.

Alternative Notrufnummern

Sollten Sie im Ausland unterwegs sein und keine der oben genannten Telefonnummern erreichen können, verwenden Sie die Notrufnummern von Mastercard® oder Visa, die Sie auf deren Internetseiten finden.

FAQ zur Sperrung von Karten und OnlineBanking

Wenn Sie bestohlen wurden, lassen Sie die Debitkarte oder Kreditkarte bzw. Ihr OnlineBanking unverzüglich sperren. Außerdem müssen Sie den Diebstahl Ihrer Karten sowie Ihres mobilen Endgeräts mit den entsprechenden Karten bei der Polizei anzeigen.

Bei Verlust Ihres Smartphones sollte nicht nur der Mobilfunkzugang, sondern auch alle anderen sicherheitsbedürftigen Anwendungen auf dem Smartphone unverzüglich gesperrt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Ihre digitalen Karten, Ihr OnlineBanking-Zugang und Ihre Social-Media-Zugänge. Denn sonst könnten Betrügerinnen oder Betrüger damit bezahlen oder diese anders missbrauchen.

Damit Ihre Debitkarte oder Kreditkarte schnell gesperrt werden kann, sollten Sie im Idealfall folgende Informationen zur Hand haben:

  • den Namen des Karteninhabers,
  • das Geburtsdatum des Karteninhabers,
  • den Namen des Kontoinhabers,
  • bei der girocard die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört und
  • bei Mastercard oder Visa Karten (Debitkarte oder Kreditkarte) die Kartennummer.

Wenn Sie für die Sperrung den einheitlichen Sperrnotruf für Bankkarten und OnlineBanking „116 116“ nutzen, sollten Sie in jedem Fall die IBAN kennen – alternativ die Kontonummer und die Bankleitzahl.

Nach dem Verlust Ihrer Karte können Sie sich an Ihre Bank wenden, um eine neue Zahlungskarte zu erhalten oder Ihren OnlineBanking-Zugang wieder herzustellen. Ihre Debitkarten und Kreditkarten sind dabei sicherer als Bargeld, denn Scheine und Münzen bekommen Sie nach einem Diebstahl nicht wieder. 

Geben Sie die Karte oder das Smartphone am besten in der nächsten Polizeidienststelle ab.

Wer den Verlust seiner Karte oder seines Smartphones mit digitalen Karten bemerkt oder diesen hätte bemerken müssen und ihn nicht unverzüglich seiner Bank meldet oder die Karte nicht schnellstmöglich sperren lässt, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall haftet der Karteninhaber selbst für entstandene Schäden.